Hypnosetherapie.TCM.Akupunktur.Ohrakupunktur.Craniosacrale Osteopathie.Atlastherapie.Shōnishin...

Der Beruf des Heilpraktikers wird eigenverantwortlich ausgeübt und zählt zu den freien Berufen.

Das Verhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient/Patientin beruht auf einem Dienstvertrag nach bürgerlichem Recht. 

Eine naturheilkundliche Behandlung berechne ich nach Aufwand und Therapieverfahren. Eine Hypnosesitzung liegt i.d.R. bei 100,- EUR. Sollten bei der Hypnose 2 Termine nötig sein, z.B. beim Abnehmen, berechne ich Gesamt 185,- EUR. Die Rauchertherapie umfasst 3 Termine und diverse Handouts mit Informationen und wird mit 250,- EUR berechnet.

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen durch einen Heilpraktiker.

Bei privater (Zusatz-) Versicherung werden Behandlungskosten in der Regel im Rahmen einer Leistungsberechnung nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) erstattet. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich ausfallen.

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werde.

Das zwischen Heilpraktiker und Patient/Patientin vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient/die Patientin von Beihilfestellen, privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.

Das Honorar ist nach der Behandlung in bar zu entrichten. Selbstverständlich bekommen sie eine Quittung oder auf Wunsch eine Rechnung.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss  dieser spätestens 24 Std. vorher abgesagt werden, sonst wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt